Als Mitglied der Stifterversammlung wird aufgenommen, wer folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt:
- Eingetragen im von der Gemeindeverwaltung Villmergen geführten
Ortsbürgerstimmregister - Wohnsitz in der Gemeinde Villmergen
- Stimmberechtigung in der Gemeinde Villmergen
- Bereitschaft zur Mitwirkung in der Stifterversammlung
In das Ortsbürgerstimmregister wird aufgenommen, wer das Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Villmergen von Gesetzes wegen oder durch erleichterte Einbürgerung erwirbt, wenn die das Bürgerrecht vermittelnde Person (Vater, Mutter, Ehegatte) das Ortsbürgerrecht besessen hat oder im Ortsbürgerstimmregister eingetragen ist oder war. In das Ortsbürgerstimmregister wird auch aufgenommen, wer das Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Villmergen durch Wiedereinbürgerung erwirbt, falls er vor dem Bürgerrechtsverlust Ortsbürger war oder im Ortsbürgerstimmregister eingetragen war.
Neue Mitglieder sind herzlich willkommen, bitte nehmen Sie mit uns Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! auf.