Mitgliedschaft

So werden Sie Teil der Stifterversammlung

Die Stifterversammlung bildet das Herz unserer Stiftung. Wenn Sie die Ortsbürgerstiftung Villmergen unterstützen und aktiv mittragen möchten, finden Sie hier alle Informationen zur Aufnahme als Mitglied. Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen gelten, wie der Prozess abläuft und an wen Sie sich bei Fragen wenden können.

Mitgliedschaft

Als Mitglied der Stifterversammlung wird aufgenommen, wer folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt:

  • Eingetragen im von der Gemeindeverwaltung Villmergen geführten
    Ortsbürgerstimmregister
  • Wohnsitz in der Gemeinde Villmergen
  • Stimmberechtigung in der Gemeinde Villmergen
  • Bereitschaft zur Mitwirkung in der Stifterversammlung
    In das Ortsbürgerstimmregister wird aufgenommen, wer das Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Villmergen von Gesetzes wegen oder durch erleichterte Einbürgerung erwirbt, wenn die das Bürgerrecht vermittelnde Person (Vater, Mutter, Ehegatte) das Ortsbürgerrecht besessen hat oder im Ortsbürgerstimmregister eingetragen ist oder war. In das Ortsbürgerstimmregister wird auch aufgenommen, wer das Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Villmergen durch Wiedereinbürgerung erwirbt, falls er vor dem Bürgerrechtsverlust Ortsbürger war oder im Ortsbürgerstimmregister eingetragen war.

Neue Mitglieder sind herzlich willkommen, bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

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Gesuche sind herzlich willkommen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Ortsbürgerstiftung Villmergen
Eckstrasse 15A | 5612 Villmergen
info@ortsbuergerstiftung.ch

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